Niedersachsen

Gericht kippt Düngeverordnung: Bauern fordern schnelle Lösungen!

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die derzeitige Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Landwirtschaft in der Region haben. Ganz besonders in Bezug auf die Ausweisung von nitratbelasteten „roten Gebieten“ kritisieren Landwirte und der Landvolkverband die rechtlichen Grundlagen der Verordnung. Laut Hubertus Berges, Vizepräsident des Landvolks, ist es von zentraler Bedeutung, die Begründung des Gerichts abzuwarten, um mögliche nächste Schritte zu planen.

Die Düngeverordnung verpflichtet Landwirte in diesen roten Gebieten, die Stickstoff-Düngung stark einzuschränken. Dies führt zu Sorge unter den Landwirten, da die Erträge, insbesondere bei Feldfrüchten, erheblich beeinträchtigt werden. In roten Gebieten kann vermarktbarer Weizen mit Backqualität oft nicht mehr produziert werden, was dazu führt, dass die Erzeugnisse bei Mühlen nicht mehr absetzbar sind. Diese Mindererlöse auf den Höfen werden von den Landwirten als betrieblich unzumutbar angesehen. Berges fordert Verbesserungen für die Betroffenen durch die neue Bundesregierung.

Rechtslage und Hintergründe

Niedersachsen ist gesetzlich verpflichtet, nitratbelastete Gebiete auszuweisen. Die aktuellen rechtlichen Grundlagen werden jedoch stark angefochten. In einer mündlichen Verhandlung am 28. Januar 2025 könnte das Oberverwaltungsgericht eine richtungsweisende Entscheidung treffen. Im Sommer 2024 stellte das Gericht bereits fest, dass die Ausweisung dieser roten Gebiete rechtswidrig war, sah jedoch keine Dringlichkeit, um sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Gülle und Dünger aus der Landwirtschaft werden als Hauptursachen für die hohe Nitratbelastung im Grundwasser identifiziert.

Die Problematik wird durch die Ungenauigkeiten bei den Messungen und der technischen Ausstattung vieler Messstellen verstärkt. Eine hohe Nitratkonzentration kann dazu führen, dass ganze Grundwasserkörper in die Kategorie „rot“ eingestuft werden, selbst wenn dies nur auf einen einzigen zu hohen Messwert zurückzuführen ist. Diese Problematiken haben zu einer breiten Kritik unter Landwirten geführt, die die aktuellen Vorgaben für nicht nachvollziehbar halten.

Folgen für die Landwirtschaft

Die Einschränkungen, die durch die Düngeverordnung auferlegt werden, beeinträchtigen das Wachstum der Pflanzen erheblich und führen zu veränderten Anbaumethoden in den betroffenen Regionen. Laut der bayerischen Landesbehörde für Umwelt hat die Überprüfung der Grundwasserqualität höchste Priorität, und regelmäßige Monitoringprogramme sind unabdingbar. Der Schutz des Grundwassers als essentielle Lebensgrundlage für Mensch und Natur bleibt ein zentrales Anliegen, da die Nitratwerte durch versickerndes Wasser ins Grundwasser gelangen können.

Die Überprüfung der mit Nitrat belasteten Gebiete erfolgt in Bayern bis Ende 2024 und danach alle vier Jahren. Unternehmer in den betroffenen Gebieten müssen mit zusätzlichen Düngemaßnahmen rechnen, die in der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung festgelegt sind. Dies wird auch mit einem Katalog an gewässerschonenden Maßnahmen unterstrichen, um die Auswirkungen der Düngung zu minimieren.

Ob die Entscheidungen des OVG und die Appelle von Landwirten und Verbänden an die Politik zu spürbaren Verbesserungen führen werden, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass die Situation für die betroffenen Landwirte angespannt bleibt, da sie gegen die sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen ankämpfen müssen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
landvolk.net
Weitere Infos
ndr.de
Mehr dazu
lfl.bayern.de

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