Friesland

Waffenbesitz in Friesland: Steigende Zahlen und strenge Kontrollen!

Im Landkreis Friesland sind gegenwärtig 8083 Waffen registriert. Diese Zahl spiegelt ein steigendes Interesse an Waffenbesitz in der Region wider, da sich 2825 Personen im Besitz einer Waffenbesitzkarte befinden. Der Trend der letzten Jahre zeigt eine wachsende Nachfrage nach diesen Karten, mit 98 neuen Erteilungen im Jahr 2024, einem Anstieg von 77 im Jahr 2022 und 70 im Jahr 2023. Dies lässt darauf schließen, dass immer mehr Menschen die Voraussetzungen für den legalen Waffenbesitz erfüllen wollen, was das Bedürfnis nach einer gründlichen Überprüfung der Vorschriften hervorrufen könnte, um Sicherheit und Rechtmäßigkeit zu gewährleisten. Die Regulierung des Waffenbesitzes wird durch strenge Voraussetzungen bestimmt, die einen Nachweis eines „Bedürfnisses“ erfordern, etwa für Jagd oder Sport.

Die häufigste Gruppe unter den Waffenbesitzern stellt dabei die der Jäger dar, die im Allgemeinen einen gültigen Jagdschein benötigen, um ihre Waffen zu führen. Des Weiteren müssen einige Altersvorschriften beachtet werden: Das Mindestalter für die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis liegt bei 21 Jahren, wobei für Kleinkaliberwaffen und Flinten nur 18 Jahre gefordert werden.

Aufbewahrungs- und Transportvorschriften

Besonders wichtig sind auch die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen. Diese müssen sicher in einem vorschriftsmäßigen Waffenschrank untergebracht werden. Waffen und Munition sind getrennt zu lagern, während geladene oder teilgeladene Waffen während der Aufbewahrung ausdrücklich untersagt sind. Verstöße gegen diese Aufbewahrungsvorschriften bleiben nicht ohne Folgen. Im vergangenen Jahr fanden 53 unangekündigte Kontrollen durch die Kreisverwaltung statt, bei denen mehrere Verstöße festgestellt wurden. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro bestraft werden, während gravierende Verstöße, die eine Gefährdung darstellen, als Straftat gewertet werden können. Unsachgemäße Aufbewahrung kann Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Die Gültigkeit einer Waffenbesitzkarte ist an das fortwährende Bestehen des nachgewiesenen Bedürfnisses gebunden und erlischt im Todesfall des Besitzers. Dabei sind Erben verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten, um die geerbte Waffe behalten zu können. Ein wichtiges Dokument für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist die Waffenbesitzkarte (WBK), die der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die eingetragenen Waffen dient.

Voraussetzungen für den Waffenbesitz

Die Erteilung einer WBK setzt verschiedene Voraussetzungen voraus. Dazu gehören die persönliche Zuverlässigkeit, Eignung sowie der Nachweis von Sachkunde, der für Erben jedoch nicht zwingend erforderlich ist. Zudem müssen der Nachweis über das Bedürfnis, das Vollenden des 18. Lebensjahres (mit Sonderregelungen für Sportschützen bis 25 Jahre) und die ordnungsgemäße Unterbringung der Waffen erbracht werden. Auch die Überprüfung dieser Voraussetzungen erfolgt durch die zuständige Behörde, die die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der Antragsteller genauestens prüft.

Ein Blick auf die bundesweiten statistischen Kennzahlen zeigt, dass die Zahl der Waffen in Deutschland stabil hoch bleibt. Laut dem BVA waren Ende Dezember 2023 insgesamt 941.697 private Waffenbesitzer registriert. Die Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse stieg von 2.952.145 zu Ende 2023 auf 2.985.624 im September 2024. Dies zeigt, dass der legale Waffenbesitz in Deutschland nach wie vor eine bedeutende Thematik darstellt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
nwzonline.de
Weitere Infos
serviceportal.region-hannover.de
Mehr dazu
bva.bund.de

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