Delmenhorst

Drogenhandel mit Waffen: Delmenhorster wird zu drei Jahren Haft verurteilt!

Ein 23-jähriger Mann aus Delmenhorst wurde vor dem Landgericht Oldenburg wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. Er hatte im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Jahr 2022 nicht nur konsumfertiges Marihuana und Kokain in seinem Fahrzeug, sondern auch einen Teleskopschlagstock in seiner Jackentasche dabei. Das Gericht stellte zudem in seiner Wohnung 195 Gramm eines Kokaingemischs sowie 56 Gramm Marihuana sicher. Die Menge des Kokains überstieg die nicht geringen Mengen um das 30-Fache, was normalerweise mit einer hohen Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren geahndet wird, wie Weser Kurier berichtet.

Die Staatsanwaltschaft forderte trotz der Schwere der Tat eine dreijährige Freiheitsstrafe. Ein milderes Urteil war möglich, da das Gericht den Fall als minderschwer eingestuft hat. Die vorsitzende Richterin entschied, dass der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre alt war und kooperativ auftrat, die Kosten des Verfahrens tragen müsse und gute Chancen habe, bald in den offenen Vollzug zu kommen.

Rechtslage beim bewaffneten Drogenhandel

Der Fall beleuchtet ein wichtiges Thema im Betäubungsmittelstrafrecht. Normalerweise drohen bei bewaffnetem Handeltreiben mit Drogen sowie im Besitz von Waffen hohe Strafen. Nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) kann dies mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet werden, insbesondere wenn eine Schusswaffe oder ein gefährlicher Gegenstand mitgeführt wird. Auch, wie in diesem Fall, ein Teleskopschlagstock, wurde als gefährlicher Gegenstand eingestuft, so wie anwalt.de erläutert.

Die rechtlichen Herausforderungen in solchen Fällen sind komplex. Es wird zwischen verschiedenen Waffenarten differenziert. So kann etwa ein Springmesser in Bezug auf den Drogenhandel als waffenähnlich eingestuft werden, während andere Messer möglicherweise nicht unter die entsprechenden Regelungen fallen. Diese Differenzierung beeinflusst, ob die Betroffenen entsprechend streng bestraft werden.

Strafen und Verteidigungsstrategien im Drogenstrafrecht

Das deutsche Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit verschiedenen Drogen und deren rechtliche Konsequenzen. Der Besitz und Handel mit bestimmten Mengen wird unterschiedlich behandelt und hängt unter anderem vom Gefährdungspotenzial der Substanzen ab. Geringe Mengen für den Eigenbedarf können in einigen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, während größere Mengen unumstritten eine Straftat darstellen, wie anwalt.de verdeutlicht.

Verteidigungsstrategien im Drogenstrafrecht spielen eine entscheidende Rolle. Die Prüfung der Beweislage, das Geltendmachen mildernder Umstände, wie etwa Ersttäterstatus, sowie therapeutische Ansätze können sowohl in der Verteidigung als auch beim Strafmaß Berücksichtigung finden. Der Fall des Delmenhorsters könnte somit nicht nur durch eine rechtliche Fachmeinung auf der Grundlage der vorliegenden Beweise, sondern auch durch die Aufdeckung von Verfahrensfehlern in seiner Verteidigung profitieren.

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Beste Referenz
weser-kurier.de
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anwalt.de

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