Cuxhaven

Winterdienst in Cuxhaven: Welche Pflichten Anlieger beachten müssen!

In Cuxhaven müssen Anlieger während der Wintermonate besondere Pflichten beachten, um die Sicherheit auf Gehwegen und Straßen zu gewährleisten. Laut CNV Medien sind die Winterpflichten in den Kommunalsatzungen festgelegt. Demnach sind Anlieger verpflichtet, Schnee in einer Breite von mindestens 1,5 Metern vom Gehweg vor ihrem Grundstück zu räumen. Schnee darf dabei nicht auf der Fahrbahn entsorgt werden, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden und den städtischen Winterdienst nicht zu behindern.

Das Ziel dieser Regelungen ist es, Unfälle und Gefahrensituationen durch Glätte und Schnee zu minimieren. In diesem Zusammenhang müssen Anlieger den freigeräumten Gehbereich auch trittsicher machen. Existiert kein Gehweg, ist die Räumpflicht am Fahrbahnrand zu erfüllen. Diese Bestimmungen gelten auch bei Glätte, selbst wenn kein Schneefall vorliegt. Bei Tauwetter sind die Anlieger zudem verpflichtet, die Einläufe der Straßenentwässerung freizulegen, um einen ungehinderten Ablauf des Tauwassers am Kantstein zu gewährleisten.

Städtischer Winterdienst und Anliegerpflichten

Die Stadt Cuxhaven ist ebenfalls aktiv im Winterdienst, der dafür sorgt, dass Straßen und Radwege von Schnee und Eis befreit werden. Auf den städtischen Winterdienst wird laut Cuxhaven.de hierbei besonders auf Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und auf solche von besonderer Bedeutung wie Fußgängerzonen geachtet. Insgesamt werden rund 110 Kilometer Streckennetz bearbeitet, wobei mehr als ein Dutzend Fahrzeuge im Einsatz ist. Die Räumzeiten sind von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8:30 bis 20 Uhr festgelegt.

Wie bereits erwähnt, sind auch private Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf ihren eigenen Flächen verantwortlich. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Straßengesetzes müssen sie dafür Sorge tragen, dass Gehwege, Einfahrten und Parkplätze von Schnee und Eis befreit werden. Der Einsatz von Auftausalzen und anderen chemischen Mitteln ist nur dann zulässig, wenn es zur Abwendung erheblicher Gefahren notwendig ist und weniger belastende Mittel keinen Erfolg versprechen.

Haftung und Tipps für den Winterdienst

Die Verletzung der Winterdienstpflichten kann gemäß attbau.de nicht nur zu Unfällen führen, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen und Bußgeldern. Grundstückseigentümer sollten sich daher über ihre rechtlichen Pflichten im Klaren sein und sorgfältig handeln. Wichtig ist ebenfalls, einen Winterdienstplan zu erstellen und die richtigen Ausrüstungen bereitzuhalten. Eine kontinuierliche Überwachung der Wetterdaten und eine gründliche Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen sind ebenfalls von Bedeutung.

Werden die Fristen und Vorschriften nicht beachtet, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall professionelle Winterdienste in Anspruch zu nehmen oder einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, um mögliche Haftungsprobleme zu umgehen. Der Winterdienst ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
cnv-medien.de
Weitere Infos
cuxhaven.de
Mehr dazu
attbau.de

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