
In Cuxhaven-Süderwisch haben Mieter der Küddowstraße 13 mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Seit zehn Tagen steht verunreinigtes Wasser in den Kellerräumen, was zu massiven Schäden an persönlichen Gegenständen und ungenehmen Gerüchen führt. Alle 35 Wohnungen des betroffenen Gebäudes sind von der Abwassersituation betroffen. Keller und Gänge stehen teilweise bis zu 25 cm unter Wasser, wodurch unter anderem Kinderwagen und Möbel beschädigt wurden. Ein besorgter Mieter hat bereits Kontakt zu seinem Vermieter, dem Mieterschutz, sowie der Stadt und dem Gesundheitsamt aufgenommen, um das Problem anzugehen. Diese Situation ist nicht nur ein logistisches, sondern auch ein gesundheitliches Dilemma für die betroffenen Bewohner.CNV Medien berichtet, dass die Verstopfung eines Abflussrohrs, das durch den Keller verläuft, die Ursache des Problems ist. Die Vermietungsgesellschaft Grand City Property (GCP) hat zwei Fachfirmen mit der Problembehebung beauftragt.
Die GCP bestritt, dass der Hausmeister oder die Hausverwaltung in dieser Zeit nicht erreichbar waren. Laut den Verantwortlichen sei umgehend eine Sanitärfachfirma beauftragt worden, um das Abwasser abzupumpen und die Ursachen zu beseitigen. Eine Spezialfirma zur Kellerreinigung wurde ebenfalls hinzugezogen, konnte jedoch erst verspätet mit den Arbeiten beginnen. GCP betont, dass man sich um eine beschleunigte Lösung im Interesse der Mieter bemühe.
Gesundheitliche Implikationen für Mieter
Die gesundheitlichen Folgen dieser Abwassersituation sind nicht zu unterschätzen. Stehendes Wasser kann nicht nur zu einem unbehaglichen Wohnklima führen, sondern auch erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen haben Mieter in solch einer Situation das Recht auf eine fristlose Kündigung, wenn eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt.Mietrechtslexikon erläutert, dass hierbei auch Symptome wie Kopfschmerzen, Geschmacksveränderungen, Atembeschwerden und Übelkeit als ausreichend gelten, um eine Gefährdung zu belegen. Es ist die Verantwortung des Mieters, den Gesundheitsmangel nachzuweisen, sollten diese Symptome auftreten.
Des Weiteren gibt es Regelungen, die besagen, dass Mieter auch dann Kündigungsrechte besitzen, wenn sie beim Einzug von der Gesundheitsgefährdung wussten. Sollten die Mieter erklären können, dass die Gesundheitsgefahr beim Vertragsabschluss nicht bekannt war, könnte dies sogar zu einer Mietminderung führen oder sie hätten Anspruch auf Rückforderung zu viel gezahlter Miete. Bei spezifischen Gesundheitsrisiken, die durch Schimmel oder andere Mängel hervorgerufen werden, ist jedoch eine klare Beweisführung notwendig, wie das Rechtsprechung klarstellt.
Die aktuelle Situation in Cuxhaven sollte daher auch als Warnung für andere Mieter dienen. Die Instandhaltungs- und Handlungspflichten von Vermietern sind von entscheidender Bedeutung, nicht nur um materielle Schäden zu vermeiden, sondern auch um die Gesundheit der Mieter zu schützen. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, schadstoffbelastete Geräte auszutauschen und sollten dies nicht leichtfertig ignorieren. Dies könnte auch auf die Situation in Cuxhaven zutreffen, wenn nicht schnell und effizient gehandelt wird, um die gesundheitlichen Schäden abzuwenden.Jusra gibt hier weitere Hinweise zu den rechtlichen Aspekten, die für Mieter in einer ähnlichen Situation von Bedeutung sein können.