
Die Energiekrise in Deutschland stellt die Biogasbranche vor erhebliche Herausforderungen. Fast 10.000 Biogasbetreiber sind im Land aktiv, darunter etwa 1.700 in Niedersachsen. Diese Anlagen produzieren regional Strom, Gas und Wärme, und die Betreiber sind häufig lokale Landwirte, die Biomasse wie Mais anbauen. Die aktuellen Betriebsmodelle der Biogasbetreiber stehen jedoch auf der Kippe, was größere Auswirkungen auf die Energieversorgung haben könnte. Heiner Schönecke, ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter und selbst Landwirt, hat CDU-Bundestagskandidaten nach Ketzendorf eingeladen, um auf die drohenden Probleme hinzuweisen, die sich durch die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben.
Der politische Druck zur Förderung erneuerbarer Energien ist auch in der Vergangenheit gestiegen. Renate Künast, die damalige grüne Landwirtschaftsministerin, rief bereits im Jahr 2002 Landwirte dazu auf, als „Energiewirte“ aktiv zu werden. Ein Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien wurde seither beschlossen, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Aktuell beträgt die Laufzeit der Garantien für Biogasanlagen 20 Jahre, allerdings gibt es derzeit keine Neuregelung für die Betreiber in Sicht. Speziell die ersten Biogasanlagen im Landkreis Rotenburg sind bereits Ende des Jahres 2023 betroffen.
Die Herausforderungen der Biogasbranche
Für Heiner und Henner Schönecke, deren Biogasanlage im Jahr 2031 endet, ist die aktuelle Lage alarmierend. Schönecke warnt vor möglichen Lücken in der Energieversorgung, die durch die Stilllegung von Anlagen entstehen könnten, wenn der politische Kurs so fortgesetzt wird. In diesem Zusammenhang ist die Biogasbranche ein wichtiger Arbeitnehmer in Deutschland, da sie etwa 40.000 Arbeitsplätze sichert. Biogas als regenerativer, flexibler und dezentraler Energieträger versorgt zahlreiche Haushalte und Betriebe mit erneuerbarer Energie.
Die Bundesregierung und die Länder planen zudem, über 200 Millionen Euro in die Förderung von Gaskraftwerken zu investieren. Dennoch bleibt eine konkrete Antwort auf die Schwierigkeiten der Biogasanlagen-Betreiber aus. Politiker stimmen zwar zu, dass dringender Handlungsbedarf besteht, konkrete Maßnahmen bleiben jedoch aus.
Regulatorische Rahmenbedingungen
Die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellen weitere Herausforderungen dar. Aktuelle Regelungen gelten für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden und betreffen insbesondere die Einspeisevergütung und Marktprämie für Biogas-Anlagen in den Jahren 2023 und 2024. Für Biogas-Anlagen gilt besonders, dass Betreiber, deren Anlagen nach dem 29. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, den § 48 Absatz 2a des EEG beachten müssen. Diese Regelungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität von Investitionen in Biogas.
Zusätzlich erfordern die Bestimmungen für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen und die Installation intelligenter Messsysteme. Diese regulatorischen Hürden könnten zusätzliche Schwierigkeiten für bestehende und neue Betreiber mit sich bringen.
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die die Biogasbranche zurzeit durchlebt, bleibt abzuwarten, welche politischen Entscheidungen getroffen werden, um der Bedeutung dieser Technologie im Kontext der deutschen Energieversorgung gerecht zu werden. Weitere Informationen sind unter Kreiszeitung Wochenblatt, Gesetze im Internet und im Bundestag zu finden.