Cloppenburg

Wahlbenachrichtigungen in Cloppenburg: Alles zur Bundestagswahl 2025!

Am 28. Januar 2025 hat die Stadt Cloppenburg bereits wichtige Informationen zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar veröffentlicht. Etwa 24.010 Bürgerinnen und Bürger wurden mit Wahlbenachrichtigungen ausgestattet, die die Grundlage für die Stimmabgabe bilden. Diese Benachrichtigungen sind ein Indikator dafür, dass die Betroffenen im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte umgehend Kontakt mit dem Bürgeramt aufnehmen, um sicherzustellen, dass keine Eintragungslücke vorliegt, die eine Stimmabgabe unmöglich machen könnte, wie bundeswahlleiterin.de erläutert.

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen steht ein Onlineportal zur Verfügung, das über einen QR-Code auf den Wahlbenachrichtigungen zugänglich ist. Zudem können die Unterlagen persönlich im Bürgeramt oder schriftlich per E-Mail beantragt werden. In Cloppenburg sind die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 6. Februar verfügbar, und Anfragen hierzu können bereits jetzt unter der E-Mail-Adresse wahlen@cloppenburg.de gestellt werden. Der Versand der Wahlunterlagen, die kostenfrei sind, erfolgt an den Landkreis Vechta.

Sonderöffnungszeiten im Bürgeramt

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern, hat die Stadt Cloppenburg besondere Öffnungszeiten für das Bürgeramt festgelegt. Diese gelten in der Zeit von 6. bis 21. Februar und bieten zahlreiche Möglichkeiten für die vorzeitige Stimmabgabe und die Antragstellung auf Briefwahl:

  • Donnerstag, 6. Februar, 17-18 Uhr
  • Samstag, 8. Februar, 9-12 Uhr
  • Dienstag, 11. Februar, 16-18 Uhr
  • Donnerstag, 13. Februar, 17-18 Uhr
  • Samstag, 15. Februar, 9-12 Uhr
  • Dienstag, 18. Februar, 16-18 Uhr
  • Donnerstag, 20. Februar, 17-18 Uhr
  • Freitag, 21. Februar, 12.30-15 Uhr

Zusätzlich sind die regulären Öffnungszeiten des Bürgeramts von Montag bis Mittwoch 8-16 Uhr, Donnerstag 8-17 Uhr sowie Freitag 8-12.30 Uhr. Um Briefwahlunterlagen abzuholen oder persönlich zu wählen, sind sowohl die Benachrichtigungskarte als auch ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Fristen für die Stimmabgabe

Die Fristen rund um die Briefwahl sind in diesem Jahr besonders knapp. Wahlbriefe müssen spätestens bis zum 20. Februar 2025, 18 Uhr, zur Auszählung vorgelegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Wahlbriefe am Wahlsonntag bis 16 Uhr im Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. Das Bürgeramt bietet auch die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe im Rathaus, sobald die Stimmzettel vorliegen, was eine zusätzliche Flexibilität für die Wählerinnen und Wähler darstellt.

Bei weiteren Fragen zur Briefwahl können sich Interessierte an Carsten Stammermann wenden, telefonisch unter 04471/185103 oder per E-Mail an stammermann@cloppenburg.de.

Für weitere Informationen zur Bundestagswahl in Cloppenburg sind alle relevanten Details auch auf der städtischen Homepage unter cloppenburg.de abrufbar. Es ist wichtig, gut informiert in die Wahl zu gehen, damit die Stimme auch korrekt abgegeben werden kann. Die Wahlbenachrichtigung selbst muss nicht in den Wahlraum mitgebracht werden, jedoch ist ein Ausweis erforderlich, sollte die Benachrichtigung vergessen worden sein.

Diese umfassenden Vorbereitungen zu den anstehenden Wahlen zeigen das Engagement der Stadt Cloppenburg, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine reibungslose und zugängliche Wahl zu ermöglichen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
nwzonline.de
Weitere Infos
cloppenburg.de
Mehr dazu
bundeswahlleiterin.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert