Ammerland

Fest für Kinderhospizarbeit: Ein Tag voller Zauberei in Westerstede!

Der Ambulante Hospizdienst Ammerland lädt am 8. Februar zu einem besonderen Fest in Westerstede ein. Von 14 bis 17 Uhr findet das Event am Standort des Vereins in der Lange Straße 9a statt. Ziel des Festes ist es, auf die Kinderhospizarbeit aufmerksam zu machen und das Bewusstsein für die Herausforderungen zu schärfen, mit denen betroffene Familien konfrontiert sind. Die Veranstaltung verspricht ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm, das einen Zauberer, Kinderschminken, eine Tanzshow der Jungen und Mädchen der Paulus-Kita sowie Ballontierchen von Tanja Aeits umfasst, wie nwzonline.de berichtet.

Der Ambulante Hospizdienst unterstützt gegenwärtig drei Familien im Ammerland, wie die Koordinatorin Alena Barkowski betont. Sie weist darauf hin, dass die Hilfe stärker nachgefragt wird, als es derzeit möglich ist. Die Kinder- und Jugendhospizarbeit beginnt nicht erst mit dem Sterbeprozess, sondern kann über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung bieten. Die Zielgruppe sind Familien mit Kindern und Jugendlichen, die an schweren Erkrankungen, angeborenen Behinderungen oder seltenen Stoffwechselerkrankungen leiden.

Wichtige Unterstützung für Familien

Die Kinder- und Jugendhospizarbeit ist ein zentraler Bestandteil des Ambulanten Hospizdienstes Ammerland e.V. Um betroffene Kinder und Jugendliche bestmöglich zu begleiten, kooperiert der Dienst mit zwölf weiteren Hospizdiensten in der Region. Daraus entstand das Netzwerk Ambulante Kinder- und Jugendhospizarbeit Weser-Ems, das eine umfassende Unterstützung und Schulung durch die Stiftung Hospizdienst Oldenburg umfasst, wie hospizdienst-ammerland.de anmerkt.

Zu den Schulungsangeboten gehören unter anderem ehrenamtliche Familienbegleitungen und Workshops, die die Familien in ihrem eigenen Zuhause, in Schulen oder beim Krankenhausaufenthalt unterstützen. Eine individuelle Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche aller Familienmitglieder ist hierbei von großer Bedeutung. Die Angebote des Ambulanten Hospizdienstes sind für die Familien kostenfrei.

Rechtsrahmen und Förderung der Hospizarbeit

Die ambulante Hospizarbeit wird durch eine Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V gefördert, wie dkhv.de erläutert. Diese Regelung definiert die Voraussetzungen für die Förderung, den Inhalt und die Qualität der ambulanten Hospizarbeit. Die Unterstützung konzentriert sich besonders auf die psychosoziale Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen durch ehrenamtliche Helfer.

Es ist wichtig zu wissen, dass ambulante Hospizdienste keine Vertragspartner von Krankenkassen sind. Diese stellen allerdings Zuschüsse für die Infrastruktur der Hospizdienste zur Verfügung, die sich an den Anzahl der Sterbebegleitungen und der Ehrenamtlichen im Vorjahr orientieren. Der Zuschuss für die entsprechenden Leistungen ist auf bestimmte Personal- und Sachkosten begrenzt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
nwzonline.de
Weitere Infos
hospizdienst-ammerland.de
Mehr dazu
dkhv.de

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