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Feierliche Einbürgerung: Neubürger feiern ihren neuen deutschen Pass!

Am 5. März 2025 versammelten sich rund 150 Personen in der Aula des Landkreises zu einem feierlichen Empfang zur Einbürgerung. Dieser besondere Anlass ehrte diejenigen, die seit Juli des vergangenen Jahres in Deutschland eingebürgert wurden, insgesamt etwa 260 Personen. Nach den Worten des Landrats Marco Prietz wurden die Neubürger herzlich willkommen geheißen. Er betonte die hohe Bedeutung der Entscheidung zur Einbürgerung und den Integrationsprozess.

Bei der Veranstaltung waren auch Vertreter des Kreistags sowie Landtagsabgeordneter Eike Holsten anwesend. In seiner Ansprache thematisierte Holsten die aktuelle geopolitische Lage und die Wichtigkeit der deutschen Staatsbürgerschaft. Er ermutigte die Neubürger zur aktiven Mitwirkung in ihrer neuen Heimat. Anschließend erhielten die Anwesenden ihre Einbürgerungsurkunden sowie eine Kopie des Grundgesetzes nach einem feierlichen Bekenntnis zur Achtung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Vielfältige Herkunftsländer der Neubürger

Die Neubürger kamen aus verschiedenen Ländern, was die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt. Die Herkunftsländer waren wie folgt:

  • Syrien: 17 Personen
  • Irak: 10 Personen
  • Ukraine: 3 Personen
  • Schweiz: 2 Personen
  • Staatenlos: 5 Personen
  • je 1 Person aus Panama, Guinea, Russland und Polen

Die Veranstaltung wurde von Aladdin Haddad musisch umrahmt, der mit seiner Gitarre für eine festliche Atmosphäre sorgte. Diese Einbürgerungsfeier ist Teil der Bemühungen, die Integration der zugezogenen Menschen zu fördern und ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit zu vermitteln.

Voraussetzungen und Integrationsangebote

Die Einbürgerung in Deutschland ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie das Aufenthaltsrecht und die Kenntnisse der deutschen Sprache. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind die Regelungen zur Einbürgerung klar definiert. Um eingebürgert zu werden, müssen Antragsteller mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) verfügen und sich zu den Werten der deutschen Demokratie bekennen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem „Einbürgerungstest“, der 33 Fragen zu Themen wie Demokratie und Gesellschaft umfasst.

Die Kosten für die Einbürgerung belaufen sich auf 255 Euro pro Person, für minderjährige Kinder sind es 51 Euro bei gemeinsamer Einbürgerung. Diese Gebühren können unter bestimmten Umständen ermäßigt oder gestaffelt gezahlt werden. Informationen über die Einbürgerung sind auf der Webseite einbürgerung.de erhältlich, die einen Quick Check zur Prüfung der Einbürgerungsmöglichkeiten anbietet.

Darüber hinaus gelten neue Regelungen, die ab dem 27. Juni 2024 in Kraft treten werden. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird es künftig ermöglichen, die bisherige Staatsbürgerschaft neben der deutschen zu behalten, was insbesondere für ehemalige Gastarbeiter*innen große Bedeutung haben wird. Reem Alabali Radovan, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, hebt die Bedeutung der Einbürgerung für die gesellschaftliche Teilhabe und Identität hervor.

Zusammenfassend verdeutlicht der Empfang zur Einbürgerung die Werte einer offenen und integrativen Gesellschaft, die Neubürger dazu einlädt, aktiv am Gemeinschaftsleben teilzunehmen und die vielschichtige Identität des Landes mitzugestalten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
lk-row.de
Weitere Infos
bamf.de
Mehr dazu
integrationsbeauftragte.de

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