
In Rotenburg (Wümme) müssen Eltern nun hohe Nachzahlungen für Kita-Gebühren und Essensgelder leisten, da die entsprechenden Beträge für das Jahr 2024 nicht abgebucht wurden. Durch eine neue Software, die von der Stadt eingeführt wurde, kam es zu Problemen bei der Abwicklung der Beiträge. Diese Schwierigkeiten führen dazu, dass viele Erziehungsberechtigte nun für mehrere Zeiträume gleichzeitig zahlen müssen. Daniela Kavurmaci, Mutter zweier Kinder, sieht sich mit einem vierstelligen Nachzahlungsbetrag konfrontiert. Stadtsprecher Andreas Schultz räumt ein, dass die Eltern rechtzeitig über die Verzögerungen informiert wurden, jedoch geschah dies unzureichend und verspätet. Er bietet den betroffenen Familien die Option einer Ratenzahlung an, stellt jedoch klar, dass die ausbleibenden Zahlungen keine größeren Probleme für den städtischen Haushalt verursachen werden.
Die durchschnittlichen Kosten für Krippengebühren betragen rund 2.600 Euro pro Jahr, ergänzt durch weitere 700 Euro für das Mittagessen. Ab Januar 2025 steigt das Essensgeld von 60 auf 82 Euro monatlich, wobei die Information über diese Erhöhung erst im neuen Jahr an die Eltern gelangte. Eltern kritisieren die Informationspolitik der Stadt als oft unzureichend, was sich in den aktuellen Rückmeldungen deutlich zeigt. Um bessere Abrechnungen zu ermöglichen, plant die Stadt, das Essensgeld künftig nach Monatsende abzubuchen, um die tatsächliche Nutzung zu berücksichtigen. Diese entscheidende Änderung erwartet die Stadt zu einem verbesserten Management in der Abrechnung.
Kostenbeitragssatzung und gesetzliche Grundlagen
Die Stadt Rotenburg hat im Rahmen der 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder am 16.05.2024 einen Beschluss gefasst. Diese Änderungen, die auf den §§ 90 SGB VIII und 31 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetz basieren, betreffen vor allem die Regelung des Verpflegungsentgelts. In unterschiedlichen Einrichtungen variieren die Kosten für das Mittagessen, einige Einrichtungen erheben 3,80 Euro pro Essen, während andere unterschiedliche Entgelte abhängig vom jeweiligen Lieferanten festlegen.
Vergleich der Kitagebühren in Deutschland
Die Kitagebühren in Deutschland unterscheiden sich erheblich je nach Kommune und Bundesland. In einigen Städten, wie beispielsweise Berlin und Düsseldorf, werden kostenlose Kindergartenplätze für Kinder ab drei Jahren angeboten. Viele Kommunen stehen unter Druck, die Gebühren aufgrund leerer Haushalte zu erhöhen. Dies hat zur Folge, dass Eltern in vielen Städten auch für die Verpflegungskosten und Gebühren für Veranstaltungen in der Kita aufkommen müssen. Die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Städten können beträchtlich sein, etwa zahlt man in Hamburg für zwei Kinder 255 Euro, während in Neu-Wulmstorf 624 Euro fällig werden können.
Zusätzlich haben die Eltern die Möglichkeit, bis zu 4.000 Euro jährlich von der Steuer abzusetzen. Dies gilt für maximal zwei Drittel der gezahlten Gebühren. Bei finanziellen Schwierigkeiten können alleinerziehende Eltern oder Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse bei den zuständigen Jugendämtern beantragen.
In Rotenburg steht den Eltern also eine Herausforderung ins Haus, an der die Stadtverwaltung mit Veränderungen und verbesserten Abrechnungsmodalitäten arbeiten muss. Die nötigen Anpassungen in der Kommunikation sind überfällig, um das Vertrauen der Eltern zurückzugewinnen und künftige Missverständnisse zu vermeiden.