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Biss-Vorfall in Garbsen: Junge verletzt, Hund bleibt im Tierheim!

Am Samstag, den 15. April 2025, kam es in Garbsen, einer Stadt in der Region Hannover, zu einem bedauerlichen Vorfall, bei dem ein sechs Jahre alter Junge von einem Hund gebissen wurde. Laut NDR trafen sich der Junge, seine Eltern und der Hundehalter, ein 32-Jähriger aus Hannover, vor einem Supermarkt. Der Vorfall ereignete sich, als der Junge auf den Staffordshire Bullterrier zugegangen ist, der daraufhin einmal zubiss. Der Biss führte zu einer Verletzung am Ohr des Kindes, sodass eine sofortige Behandlung im Krankenhaus erforderlich war.

Während der Halter und die Familie des Jungen bereits zuvor miteinander bekannt waren, wurde im Zuge der Ermittlungen bekannt, dass der Hund einen Maulkorb hätte tragen müssen. Das zuständige Amt leitet nun ein Ermittlungsverfahren gegen den Hundehalter wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Rechtliche Konsequenzen

In Deutschland kann die Einstufung eines Hundes als gefährlich gemäß den Landeshundegesetzen (LHundG) bereits nach einem einmaligen schweren Beißvorfall erfolgen. Tierrecht Anwalt informiert, dass ein solcher Vorfall beispielsweise dann vorliegt, wenn ein Hund während des Freilaufs einen angeleinten Hund angreift. In diesem Fall könnte auch die Rassezugehörigkeit des Staffordshire Bullterriers eine Rolle spielen, da bestimmte Hunderassen in einigen Bundesländern als gefährlich eingestuft werden.

Bei Beißvorfällen ist die Behörde verpflichtet, eine Begutachtung durch den Amtsveterinär einzuleiten, um das Verhalten des Hundes zu prüfen. Bis zu dieser Einschätzung kann dem Hundehalter ein Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt werden. Bei der Entscheidung der Behörden wird unter anderem berücksichtigt, ob der Hund zuvor aggressive Verhaltensweisen gezeigt hat.

Auswirkungen auf den Hundehalter

Die Folgen einer Einstufung als gefährlicher Hund sind signifikant. Um einen als gefährlich eingestuften Hund halten zu dürfen, benötigt der Halter eine spezielle Hundehaltererlaubnis, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dazu gehören unter anderem ein positiver Wesenstest des Tieres und der Nachweis der Sachkunde des Halters. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen drohen Bußgelder und sogar die Möglichkeit der Beschlagnahme des Hundes. In besonders schweren Fällen kann die Behörde die Euthanasierung des Hundes anordnen.

Der Vorfall in Garbsen hat auch größere Fragen zur Verantwortlichkeit von Hundehaltern aufgeworfen und zeigt, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Wie auch immer das Verfahren ausgeht, der Vorfall verdeutlicht, dass sowohl Hundehalter als auch Gesellschaft sich mit dem Thema Hundesicherheit intensiv auseinandersetzen müssen, um ähnlich tragische Unfälle in der Zukunft zu vermeiden.

Bis auf weiteres bleibt der Staffordshire Bullterrier im Tierheim, wo er eines Wesenstests unterzogen werden soll, um die erforderlichen Maßnahmen für seine Einstufung und Haltung zu klären.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
tierrecht-anwalt.de

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